07.06.02.15 (Sachsen,Thüringen) Koordinieren und Durchführen von Montagen
- Laufende Nr
- 436
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.06
- SYS_3
- 07.06.02
- SYS_4
- 07.06.02.15
- ORGEINHEIT
- Kundenservice und Montagen
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Montage
- ERAAA
- Koordinieren und Durchführen von Montagen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 7
- SAH
EA
Aufträge und Arbeitsunterlagen entgegennehmen bzw. Auftragserweiterungen abklären, Montageabläufe festlegen, Teile und Materialien, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel disponieren oder bereitstellen lassen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen, Lager verwalten; Montagen nach Skizzen, Aufträgen, Plänen usw. durchführen und überwachen; Schwierigkeiten im Montageablauf klären, Fehler diagnostizieren und spezifizieren, Abhilfemaßnahmen vorschlagen; Montagestunden erfassen, anerkennen lassen und weiterleiten; Funktionsprüfungen von Geräten und Systemen veranlassen bzw. durchführen; Zusatzleistungen dokumentieren; Kundenübergaben durchführen; Technische und kaufmännische Dokumentation sicherstellen, Berichte über Montageablauf und -fortschritt anfertigen, Abnahmeberichte erstellen; Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien einhalten bzw. die Einhaltung sicherstellen; Mitarbeiter fachlich anleiten und unterweisen, Arbeiten zuteilen, Arbeitsausführung überwachen und Arbeitsergebnis prüfen; Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriemechaniker/-in, Energieelektroniker/-in, Mechatroniker/-in) erforderlich. Die Koordination und Überwachung der Montageabläufe, die Abklärung von Auftragserweiterungen durchführen, die Klärung von Schwierigkeiten im Montageablauf, Funktionsprüfung, das Dokumentieren von Zusatzleistungen, die Durchführung der Kundenübergabe sowie die Sicherstellung der Dokumentation erfordern eine langjährige Berufserfahrung.